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eineurohilft e.V.

Gemeinsam helfen. Verlässlich. Mit Wirkung.

Mit deiner Mitgliedschaft bei eineurohilft e.V. unterstützt du gemeinnützige Projekte und Initiativen, die Menschen konkret und nachhaltig helfen. Du wirst Teil einer Gemeinschaft, die Verantwortung übernimmt – für soziale, kulturelle und humanitäre Zwecke.

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Ordentliche Mitgliedschaft
Mitgestalten, mitentscheiden, Verantwortung übernehmen
Als ordentliches Mitglied bist du aktiv Teil des Vereins. Du hast Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, kannst Anträge stellen, wählen und für Vereinsämter kandidieren.
  • ✅ Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
  • ✅ Anträge stellen & wählen
  • ✅ Für Vereinsämter kandidieren
  • ✅ Aktive Mitgestaltung
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Helfer & Projektmitglied
Zeitlich begrenzt helfen – konkret und praxisnah
Als außerordentliches Mitglied unterstützt du den Verein projektbezogen oder für einen begrenzten Zeitraum – bei Veranstaltungen, Aktionen oder einzelnen Hilfsprojekten.
  • ✅ Projektbezogene Mitarbeit
  • ✅ Ehrenamtliches Engagement
  • ✅ Flexible Zeitgestaltung
  • ℹ️ Kein Stimm- oder Wahlrecht
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Fördermitgliedschaft
Unterstützen, ohne organisatorisch eingebunden zu sein
Als Fördermitglied unterstützt du eineurohilft e.V. vor allem finanziell und hilfst dabei, Projekte zu ermöglichen – ohne selbst in die Vereinsorganisation eingebunden zu sein.
  • ✅ Finanzielle Förderung
  • ✅ Infos & Einladungen zu Events
  • ✅ Freiwilliger Förderbeitrag
  • ℹ️ Kein Stimm- oder Wahlrecht
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FAQ – Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft und die Fördermitgliedschaft laufen auf unbestimmte Zeit und bleiben aktiv, bis du sie aktiv kündigst. Die außerordentliche Mitgliedschaft (Helfer / Projektmitglied) ist zeitlich oder projektbezogen begrenzt und endet automatisch mit Abschluss des Projekts.
Die Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt und ist in der Beitragsordnung geregelt. Fördermitglieder können einen freiwilligen Förderbeitrag in selbst gewählter Höhe leisten. Helfer sind in der Regel beitragsfrei.
Ja, jederzeit. Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden und gilt mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende, wie in der Satzung geregelt.
Ordentliche Mitglieder haben volles Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Fördermitglieder und Helfer haben kein Stimmrecht, können aber an Veranstaltungen und Projekten teilnehmen.
Ja. Nach Eingang deines Antrags prüft der Vorstand die Aufnahme. Sobald dein Antrag angenommen wurde, erhältst du eine Bestätigung per E-Mail.
Deine Daten werden ausschließlich für die Vereinsverwaltung und die Kommunikation im Rahmen deiner Mitgliedschaft genutzt. Alle Details findest du in unserer Datenschutzordnung.
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✅ eineurohilft e.V. ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Steuernummer: 133/5906/6259, Finanzamt Düsseldorf — Auf Wunsch stellen wir eine Zuwendungsbestätigung aus.